"mit dem Neuwagen in die freie Werkstatt? Das darf man doch gar nicht!", so ist das gängige Meinungsbild bei Deutschlands Autofahrern. Noch immer denken viele Autobesitzer
dass man mit einem Neuwagen zur Inspektion oder Wartung in die Vertragswerkstatt muss, um die Sachmängelhaftung und Herstellergarantie zu behalten. Das stimmt allerdings nicht.
"Autofahrer haben freie Werkstattwahl, und das ab dem ersten Tag der Neuzulassung", weiß Stefan Greif, KFZ-Meister von Auto-Reparaturservice Greif in Moorenweis.
Bereits 2002 hat die EU-Kommision ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dieses besagt dass die freie Wahl der Werkstatt für einen Neuwagenkäufer auch während der
Garantie- und Sachmängelhaftungszeit ein Verbraucherrecht sei.
Da die Inspektionen und Wartungen in Meisterhaft-Werkstätten exakt nach Herstellervorgaben und mit Original-Ersatzteilen
durchgeführt werden, gilt: Alle Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller bleiben bestehen. Nur bei Arbeiten, die die Garantie oder Sachmängelhaftung betreffen, muss
geklärt werden, ob das Auto in die Vertagswerkstatt muss. "Wer sich nicht sicher ist, kann jederzeit unverbindlich in einer freien Werkstatt nachfragen - bevor er sich in eine teure
Vertragswerkstatt begibt" sagt Stefan Greif.
Betriebe von Meisterhaft autoreparatur stehen Deutschlandweit für gute Qualität. Sie sind inhabergeführte Kfz-Werkstätten mit viel Know-how, modernster technischer
Ausstattung und gut ausgebildeten Mitarbeitern. Durch kleine Betriebsgrößen können freie Werkstätten den Kunden günstigere Preise bei Arbeitszeiten und Ersatzteilen anbieten.
Das wirkt sich auch auf den Kundenservice aus. Dieser wird bei Familienbetrieben groß geschrieben. Denn hier arbeitet der Chef noch mit und legt alles daran, dass das Auto des
Kunden schneller wieder flott wird.