Steine, herabfallende Äste oder verlorene Ladung können die Frontscheibe beschädigen. Doch die Windschutzscheibe nach einem Steinschlag nur reparieren statt auszutauschen zu lassen, ist nicht immer erlaubt. Ist der Schaden im Sichtbereich des Fahrers, muss man die Scheibe komplett erneuern lassen. Der Grund: Durch Glasreparaturen im Sichtfeld könnte sich dort das Licht brechen und den Fahrer blenden. Das würde auch der TÜV bemängeln. Eine gerissene Scheibe muss sowieso ganz erneuert werden. Wann es reicht, ein Loch in der Frontscheibe reparieren zu lassen, ist von der Art, dem Ausmaß und der Lage des Schadens abhängig.
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